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Besoldung ab 1. April 2004 Besoldung ab 1. August 2004 Besoldung ab 1. Januar 2008 Besoldung ab 1. Januar 2009 Besoldung ab 1. Juli 2009 Besoldung ab 1. Januar 2010
Bes.Ordn. A = aufsteigende Gehälter (Dienstaltersstufen) Bes.Ordn. B = Feste Gehälter Bes.Ordn. W = Wissenschaft Bes.Ordn. C = Professoren (durch Bes.Ordn. W ersetzt) Bes.Ordn. R = Richter und Staatsanwälte Beamten-Anwärter Verheiratetenzuschlag und Kinderzuschläge Zulagen in Anlage IX zum BBesG
Bundesbesoldungsordnung A (West und Ost)
Grundgehaltssätze 

Gültig ab 1. Juli 2009

Monatsbeträge in Euro
- ohne Gewähr -

 

Überleitungstabelle

 
Quelle: Besoldungsüberleitungsgesetz vom 5. 2. 2009
Unterschied zur Tabelle vom 1.1.2009:
Umbau der
12 Altersstufen in nur noch 8 Stufen mit Aufstieg je nach Erfahrungszuwachs
Einbau der Allgemeinen Stellenzulage und der Sonderzahlung (2,5 %) in das Grundgehalt
Die bisherigen Altersstufen werden mit geringfügigen Gewinnen übergeleitet.
Der weitere Aufstieg in den Stufen bis zur Endstufe unterscheidet sich jedoch manchmal beträchtich.
Dies ist mit entsprechenden Gewinnen bzw. Verlusten bis zum Erreichen der Endstufe verbunden.
Dies zeigt ein Überleitungsrechner.
 
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