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Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaften und ihre Verbände."
Anmerkung:
Ein Beamter ist nicht
sozialversicherungspflichtig und erhält im Ruhestand ein Ruhegeld
und im Krankheitsfall eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Für das
Restrisiko haben die Beamten in der Regel in eine private
Krankenversicherung und eine private Pflegeversicherung.
Mit dem in der Titelzeile dieser Seite
aufrufbaren Gehaltsrechner können Sie die
Besoldung eines Beamten komplett brutto und netto berechnen und mit
den
Gehältern der Tarifbeschäftigten vergleichen.